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Stellungnahme zur Marktkonsultation zur SNE-Grundsatzverordnung

Wien, am 31. März 2026

1.    Einleitung

Im Rahmen der vorliegenden Marktkonsultation begrüßen wir die Möglichkeit, zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Systemnutzungsentgelte Stellung zu nehmen. Aus unserer Sicht stellt die zunehmende Integration erneuerbarer Energien das Stromsystem vor große Herausforderungen, neben dem Netzausbau insbesondere im Hinblick auf die effiziente Nutzung von Flexibilitäten auf der Verbrauchsseite. Vor diesem Hintergrund möchten wir im Folgenden zentrale Hemmnisse der Nachfrageflexibilisierung identifizieren und konkrete Vorschläge einbringen, welche die volkswirtschaftlichen Kosten senken.
Die fehlende Flexibilität von Verbrauchern führt zu einer zunehmenden Divergenz zwischen Erzeugungs, und Verbrauchsprofilen und zeigt sich am Strommarkt in Form von negativen Preisen. In Österreich gab es im Jahr 2025 in rund 4 % der Stunden negative Day-Ahead-Preise. Der Erzeugungsüberschuss führt dazu, dass verfügbare Erzeugungsleistung gedrosselt werden muss. Das bedeutet eine große Menge an „verlorenem“ günstigen Grünstrom und entsprechende Opportunitätskosten für das System.
Der Großhandelsmarkt sorgt über viertelstundengenaue Spotpreise für einen Teil der notwendigen Signale. Die übrigen müssen aus dem Netz kommen. Das Strommarktdesign sollte Hemmnisse abbauen und Anreize setzen, damit vorhandene Flexibilität genutzt und in benötigte Flexibilität investiert werden kann.
Während Arbeitspreise mit Ausnahme der geringen Reduktion durch den Sommer-Nieder-Arbeitspreis keine Anreize zur Verbrauchsverlagerung schaffen, sind es die Leistungspreise, die den Einsatz von vorhandenen Flexibilitäten vielfach verhindern. Die langen Durchrechnungszeiträume zur Verrechnung der Leistungspreise begünstigen einen möglichst baseload-orientierten Verbrauch. In der Vergangenheit war das vermutlich sinnvoll, mit dem fortschreitenden Ausbau fluktuierender Erzeugung ist jedoch zu hinterfragen, ob das bestehende Leistungspreissystem noch zeitgemäß und zielführend ist.
Power-to-Heat-Anlagen bei Industrieanlagen, Wärmenetzen oder Warmwasserspeichern bieten beispielsweise große flexible Potenziale mit Opportunitätskosten von meist > 50 EUR/MWh. Power-to-Heat-Anlagen werden aktuell nur für negative Sekundärregelenergieabrufe eingesetzt. Energiewirtschaftlich sinnvoll wäre eine Optimierung basierend auf Strom, und Gasspotpreisen (inkl. CO2): Betrieb + positive Regelreserve bei günstigen Strompreisen, kein Betrieb + negative Regelreserve bei teuren Strompreisen.
 
Aufgrund der monatlichen Festlegung der verrechneten Leistung ist diese Fahrweise unwirtschaftlich. Ähnlich sieht es bei weiteren Formen von verbrauchseitigen Flexibilitäten aus: Mehrkosten durch Leistungsspitzen kompensieren oder übersteigen Einsparungen bzw. Flexibilitätserlöse.

2.    SYSTEMDIENLICHE SPEICHER

§ 127 Abs. 3 ElWG ermöglicht eine Befreiung von Netznutzungsentgelten und damit insbesondere von den kritisierten Leistungspreisen. Da entsprechend der Definition von Energiespeichern im ElWG auch Power-to-Heat-Anlagen zu diesen zählen, hätte diese Befreiung zumindest für Batteriespeicher und Power-to-Heat-Anlagen bei Industriebetrieben gelten können. In Punkt 2.3.1
„Systemdienliche Speicher“ dieser Marktkonsultation werden jedoch Energiespeicher als Teil einer Kundenanlage mit Verbrauchsanlagen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss benachteiligt Speicherprojekte in Co-Location mit Verbrauchern oder reine Power-to-Heat-Anlagen (im Wärmenetz) gegenüber anderen Speicherprojekten erheblich und führt damit zu Ineffizienzen. Wir können die erwähnte Problematik eines möglichen Missbrauchs zur Vermeidung von Netzentgelten nachvollziehen. Es ist jedoch klarzustellen, dass diese durch ein komplexes Messkonzept gelöst werden könnte.

3.    REGELBARE BEZUGSLEISTUNGLEISTUNGSPREISE

Die Anreizproblematik der Leistungspreise wird indirekt über die Möglichkeit der regelbaren Bezugsleistung adressiert. Mit dem ElWG gibt es auf Netzebene 3 und 4 die Möglichkeit der regelbaren Bezugsleistung. Dafür müssten Netzbenutzer einen Anspruch auf diese regelbare Bezugsleistung erhalten. Die verrechneten 25 % der Leistungspreise wären aber in vielen Fällen weiterhin zu hoch, um kurzfristige Anreize zu schaffen. Außerdem schließt die Einschränkung auf diese Netzebenen diese Möglichkeit für die breite Masse aus.

4.    LEISTUNGSPREISE NETZEBENE 7

Sinnvollerweise werden die Wälzungsmechanismen zwischen den Netzebenen weiter harmonisiert. Gleichzeitig steht der Leistungspreis der wirtschaftlichen Nutzung der Flexibilität häufig im Weg.
Eine Ausweitung der regelbaren Bezugsleistung auf Netzebene 5–7 ist fraglich, da der damit verbundene Aufwand (bilaterale Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, Kommunikation mit dem Netzbetreiber bei Einschränkungen, Anpassung von Steuerungssoftware) in keinem angemessenen Verhältnis zu den potenziell erzielbaren Flexibilitätserlösen steht, insbesondere wenn trotzdem 25% der Leistungspreiskosten zu zahlen sind.
In der Vergangenheit hatten Flexibilitäten bei Haushalt und Gewerbe wenig Relevanz. Mit der Verbreitung von E-Mobilität, Wärmepumpen, aber auch Klimaanlagen nimmt deren Bedeutung laufend zu. Und schon jetzt sind 90 % der Batteriespeicherkapazität in Österreich kleine Speicher. Sehr gerne würden wir die Wechselwirkungen mit den zukünftigen Aggregatoren an dieser Stelle beleuchten.

5.    ZEITVARIABLE NETZNUTZUNGSENTGELTE

Dynamische, zeitlich und räumlich variable Netzentgelte gemäß § 128 Abs. 3 ElWG könnten das wesentliche Instrument sein, um die eng gefasste „Systemdienlichkeit“ zu ergänzen, und wir sehen darin den größten Hebel zur Lösung der zuvor beschriebenen Problematiken. Insofern begrüßen wir zwar, dass mit dem Sommer-Nieder-Arbeitspreis ein erster Schritt in diese Richtung erfolgt ist, betrachten die vorgenommenen Änderungen allerdings als homöopathisch. Die  Grundsatzverordnung sollte jedenfalls konkretere Vorgaben definieren.
Ein kurzfristiger und einfacher Anreiz wäre, die Bemessungsgrundlage der für den Leistungspreis heranzuziehenden Höchstleistung in der Berechnung der Netzkosten auszusetzen. Dies könnte auch in Verbindung mit einer Erhöhung des Arbeitspreises einhergehen.
Bei der Flexibilisierung der Gaskraftwerke wurde beispielsweise berücksichtigt, dass eine Flexibilisierung des Einsatzes durch eine Abkehr von längeren Leistungsverrechnungszyklen erzielt werden kann.
Dynamische Netzarbeitspreise sind aus unserer Sicht das effizienteste Mittel, um einerseits Flexibilität zu ermöglichen und Anreize für Netznutzer zu schaffen, sich netzdienlich zu verhalten. Der große Vorteil dabei ist, dass für alle Netznutzer in einer Region die gleichen Preise gelten und dadurch automatisch für Effizienz gesorgt wird. Wenn beispielsweise ein Netznutzer mit möglicher Flexibilität von Netzkosten befreit ist, ein anderer jedoch nicht, weil er gewisse Kriterien nicht erfüllt, führt das zu Ineffizienzen im System. Weiters können variable Arbeitspreise bei Engpässen besser die richtigen Anreize bieten als Leistungspreise: Wenn beispielsweise abends in einer Region aufgrund eines hohen Verbrauchs das Netz überlastet ist, dann ist an diesem Abend Netzbezug nur für jene Netznutzer teurer, die dadurch ihre monatliche Leistungsspitze erhöhen. Durch Leistungspreise orientieren sich die Kosten von Netznutzern nur an deren individuellen Verbrauchsprofil, durch variable Arbeitspreise kann man die Netzkosten für alle Netznutzer an die tatsächliche Netzauslastung anpassen.
Einer der Hauptkritikpunkte gegen dynamische Netzpreise, die sich regelmäßig ändern, ist die hohe Komplexität. Zumindest für Verbraucher mit dynamischen Tarifen entsteht keine zusätzliche Komplexität, diese haben ohnehin schon täglich ändernde Energiepreise in Viertelstundenauflösung. Räumlich differenzierte Netznutzungsentgelte erhöhen die Komplexität für Netznutzer nicht. Als Netznutzer ist es nur relevant, welche Entgelte am jeweiligen Standort gelten. Um die Komplexität zu reduzieren, könnten statisch variable Arbeitspreise ein erster Schritt sein, in einem weiteren Schritt könnte man diese für höhere Netzebenen bzw. größere Verbraucher dynamisieren. 

6.    ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenfassend sehen wir in der Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik einen zentralen Hebel zur Aktivierung von Flexibilitäten und zur Reduktion systemischer Ineffizienzen. Insbesondere die Überwindung der bestehenden Leistungspreisstruktur sowie die Einführung dynamischer, zeitlich und räumlich differenzierter Netzentgelte erscheinen aus unserer Sicht entscheidend. Wir regen daher an, diese Ansätze prioritär weiterzuverfolgen und in konkreten regulatorischen Maßnahmen zu verankern. Für einen weiteren Austausch stehen wir gerne zur Verfügung.