EU-ETS-Review 2026

Was sich ändert, was bleibt und was das für die EUA-Preise bedeutet

23.07.2026  •  von Christoph Zehetner, Head of Consulting / Partner bei Inercomp  •  9 Min. Lesezeit

Die Kommission schlägt einen langsameren Rückgang des ETS-Caps nach 2030, neue Regeln für die Market Stability Reserve und deutlich mehr Unterstützung für die industrielle Dekarbonisierung vor. Die meisten Änderungen greifen erst nach 2030 - verändern aber die langfristige Angebotslage am EUA-Markt.

Die europäische Klimapolitik unterliegt derzeit einem Paradigmenwechsel und ist gleichzeitig so umstritten wie seit Langem nicht. Während zu Beginn der 2000er-Jahre der Kampf gegen den Klimawandel im Vordergrund stand, rückten in den letzten 4-5 Jahren die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und die Reduktion von Energieimporten in den Vordergrund. Beim Thema Wettbewerbsfähigkeit kann Klimapolitik aus zwei Perspektiven betrachtet werden: einer kurzfristigen und einer langfristigen. Kurzfristig belasten die CO2-Kosten die produzierenden Unternehmen in der EU. Langfristig ist der Umstieg auf erneuerbare Energien und die damit verbundene Elektrifizierung möglicherweise der einzige Weg, wettbewerbsfähig zu bleiben.

Auf der einen Seite stehen die klaren Befürworter einer strikten Klimapolitik: die Iberische Halbinsel, Skandinavien, die Beneluxländer und jene Industrieunternehmen, die bereits im großen Stil in Dekarbonisierung investiert haben. Auf der anderen Seite stehen die ost- und südosteuropäischen Länder sowie Industrieunternehmen, die bisher noch vollständig oder großteils auf fossile Energieträger setzen.

Vor diesem Hintergrund wurde auf europäischer Ebene zuletzt intensiv über Änderungen am Emissions Trading System (ETS) im Rahmen des langfristig geplanten ETS-Reviews verhandelt - treffender gesagt: um einen Kompromiss gerungen. Am 17. Juli 2026 stellte die EU-Kommission ihren Vorschlag vor.

Nachfolgend stellen wir die wesentlichsten Änderungen vor.

Die wichtigsten Änderungen im Zeitverlauf


Zeitleiste des EU-ETS-Reviews 2026: sechs Meilensteine von 2028 bis 2038, vom Start der Industrial Decarbonisation Bank bis zum Ende der Gratiszuteilung für CBAM-Sektoren.

CBAM = Carbon Border Adjustment Mechanism (CO2-Abgabe der EU auf Importe)

Market Stability Reserve (MSR)

Die Market Stability Reserve (MSR) ist der automatische Mengenanpassungsmechanismus des ETS. Sie reagiert direkt auf Überschüsse aus der Vergangenheit, kürzt künftige Auktionsmengen von EU-Emissionsberechtigungen (sogenannten EU Allowances oder EUAs) und verschiebt diese Mengen in eine Reserve. Bisher wurden alle Mengen in der Reserve, die 400 Millionen EUAs übersteigen, automatisch gelöscht. Diese automatische Löschung von Zertifikaten fällt nun weg und ermöglicht der Politik, in Zukunft mit Zertifikaten aus dieser Reserve schneller auf Preisbewegungen zu reagieren. Außerdem wird die Rate, mit der die MSR Auktionsmengen einkürzt, von 24 % auf 12 % reduziert. Dies klingt auf den ersten Blick nach einer substanziellen Veränderung. Die MSR wird in den nächsten Jahren jedoch voraussichtlich kaum zur Anwendung kommen, weil die Überschüsse aus der Vergangenheit unter den Schwellenwert fallen, ab dem sie aktiviert wird. Somit ist die reale Auswirkung dieser Änderung sehr gering.

Linear Reduction Factor

Die jährliche Reduktion der insgesamt ausgegebenen Zertifikate (der sogenannte Linear Reduction Factor) liegt bis 2030 bei 4,4 % pro Jahr. Für die Folgejahre soll dieser Faktor reduziert werden: von 2031 bis 2035 auf 3,7 % pro Jahr und von 2036 bis 2040 auf 1,7 % pro Jahr. Diese Änderungen strecken die Dekarbonisierungsbemühungen der EU etwas und geben der Industrie mehr Zeit, die vollständige Dekarbonisierung zu erreichen.

Müllverbrennungs​anlagen

Müllverbrennungsanlagen wurden innerhalb der EU bisher recht unterschiedlich behandelt. Im Rahmen dieses Reviews wurde diese Unklarheit nun behoben. Müllverbrennungsanlagen sollen ab 2031 (statt wie bisher erwartet ab 2028) in das ETS einbezogen werden. Die Abgabeverpflichtung wird stufenweise eingeführt: 25 % der verifizierten Emissionen im Jahr 2031, 50 % im Jahr 2032, 75 % im Jahr 2033 und 100 % ab 2034.

Gratiszuteilung

Die kostenlose Zuteilung für industrielle Verbraucher soll bis 2040 verlängert werden, für Sektoren, die dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) unterliegen, bis 2038. Ab der Zuteilungsperiode 2031 wird sie jedoch vollständig an Investitionsbedingungen geknüpft. Ausgenommen sind nur die 10 % effizientesten Anlagen je Benchmark, da diese aus Sicht der EU ihre Hausaufgaben bei der Dekarbonisierung bereits erfüllt haben. Industrieunternehmen müssen einen „Invest in EU Decarbonisation Plan“ vorlegen: einen verifizierten, öffentlich einsehbaren Investitionspfad in Richtung Klimaneutralität bis 2050.

Die Berechnung der Gratiszuteilung bleibt grundsätzlich unverändert und erfolgt weiterhin auf Basis sektorspezifischer Benchmarks, die laufend abgesenkt werden. Neu ist, dass die Kommission die Befugnis erhält, sektorspezifische Fallback-Benchmarks für Wärme und Brennstoffe festzulegen, um die tatsächlichen Minderungsmöglichkeiten der einzelnen Sektoren besser abzubilden.

Flugverkehr

Bisher sind nur europäische Binnenflüge vom ETS betroffen. Ab 2029 sollen jedoch alle Flüge bis zu einer Entfernung von 5.000 km - gemessen ab Frankfurt - vom ETS umfasst werden. Bei einem CO2-Preis von 80 EUR/t würden für einen Hin- und Rückflug von Wien nach Istanbul CO2-Kosten von rund 20 EUR entstehen.

Industrial Decarbonisation Bank (IDB)

Die Industrial Decarbonisation Bank (IDB) soll ab 2028 als neues EU-Instrument eingerichtet werden. Sie soll sowohl Investitionskosten - einschließlich Netzanschluss-, Speicher- und Flexibilitätskosten - als auch Betriebskosten für Emissionsminderungen und permanente CO2-Entnahmen fördern. Ausdrücklich eingeschlossen sind auch Müllverbrennungsanlagen.

Die Bank soll in zwei Phasen arbeiten. Von 2028 bis 2030 werden 400 Millionen EUAs für einen sogenannten Investment Booster reserviert. Die Förderung wird nach dem First-Come, First-Served-Prinzip in Form fixer CO2-Prämien vergeben und kann durch die Zuteilung von EUAs erfolgen.

Von 2031 bis 2040 werden weitere 400 Millionen EUAs versteigert. Die daraus erzielten Einnahmen werden anschließend vor allem über wettbewerbliche Ausschreibungen vergeben, etwa in Form von Carbon Contracts for Difference oder CO2-Prämien.

Unsere Einschätzung

In Summe wurden von verschiedenen Seiten deutlich stärkere und preisrelevantere Änderungen gefordert und zum Teil auch erwartet. So sieht der Vorschlag beispielsweise keine Änderungen an Artikel 29a der ETS-Richtlinie vor. Dieser enthält einen automatischen, aufgrund seiner Parameter jedoch weitgehend zahnlosen Mechanismus zur Freigabe zusätzlicher Mengen in Abhängigkeit vom EUA-Preis. Eine deutliche Verschärfung dieses Artikels hätte stärker preisdämpfend gewirkt.

Den größten unmittelbaren Preiseffekt dürften die Mengen der Industrial Decarbonisation Bank haben, da sie zusätzliches Angebot schaffen. Diese Mengen waren durch diverse Vorankündigungen allerdings bereits teilweise erwartet worden. Zum Teil waren sie bereits für 2027 angenommen worden; nun kommen sie frühestens 2028.

Die nun tatsächlich vorgeschlagenen Änderungen verändern das ETS nur marginal und bleiben damit deutlich hinter dem befürchteten zusätzlichen Angebotsdruck zurück; einige Maßnahmen wirken zudem erst nach 2030. Gerade weil die Reform schwächer ausfällt als erwartet, bestärkt sie unsere grundsätzlich bullische Erwartung für EUAs.

Christoph05

von Christoph Zehetner, Head of Consulting / Partner bei Inercomp

23.07.2026